Informationen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbeginn am 4. Mai 2020

29. April 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

sehr geehrte Ausbilder,

 

ab dem 4. Mai 2020 wird die Helene-Weber-Schule teilweise wieder geöffnet. Im Folgenden möchte ich Sie über die notwendigen Regelungen für die Wiedereröffnung informieren.

Diese Regelungen können Sie auch hier downloaden.

 

Präsenzunterricht ist vorerst nur für die Prüfungsklassen

 

Nach der Vorgabe des Kultusministeriums dürfen an allen Beruflichen Schulen vorerst nur diejenigen Prüfungsklassen zum Unterricht in die Schule kommen, die jetzt am Ende des laufenden Schuljahres ihre Abschlussprüfung ablegen. Davon sind die folgenden Klassen betroffen:

 

  • Wirtschaftsgymnasium: Jahrgangsstufe 2, J 2/1 und J 2/2
  • Berufskolleg: nur Berufskolleg 2, 1BK2W und 1BK2P
  • Berufsfachschule: Berufsfachschule 2, 2BFH2 und 2BFW2
  • KVAB: KVAB2
  • Kaufmännische Berufsschule: W3KI, W3KG, W3KE, W3BM, W2KE

 

Der Stundenplan für diese Klassen ist spätestens ab Mittwoch, 29.04.2020, für alle einsehbar.

 

Nicht zum Unterricht in die Schule kommen:

 

  • Pflegeklassen: Für alle Klassen der Altenpflege, Altenpflegehilfe und Sozialpflege, auch für die Abschlussklassen, gilt weiterhin Fernlernunterricht.

 

Alle anderen Klassen erhalten von ihren Lehrern weiterhin Fernunterricht und dürfen vorerst die Schule für den regulären Unterricht nicht besuchen. Sobald sich an dieser Regelung etwas ändert, werden Sie benachrichtigt.

 

Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen oder die im gemeinsamen Haushalt mit einer der Risikogruppe angehörigen Person leben, entscheiden die Erziehungs­berechtigten über die Teilnahme am Präsenzunterricht, Volljährige entscheiden selbst. Im Fall der Nichtteilnahme werden sie weiterhin über Fernlernangebote beschult.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Thema “Corona-Virus (COVID-19)-Risikogruppe“, die Sie hier downloaden können.

 

Schwerpunkt des Präsenzunterrichts ist die Prüfungsvorbereitung

 

Im Präsenzunterricht der Prüfungsklassen wird auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Die Einzelheiten dazu erfahren die Schülerinnen und Schüler von ihrem Klassen- bzw. von ihren Fachlehrkräften. Lehrkräfte, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, wegen Quaran­täneauflagen, o. Ä. ihren Unterricht nicht an der Schule durchführen können, müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin im digitalen Fernunterricht versorgen. Trotz der außergewöhnlichen Umstände werden alle Lehrkräfte eine qualifizierte Prüfungsvorbereitung gewährleisten. Der bestehende und bekannte Stundenplan gilt zunächst in leicht modifizierter Form weiter. Eventuell nicht stattfindende Stunden – z. B. weil die Lehrkraft keinen Präsenzunterricht erteilen darf, oder weil sie krank ist – sollen von den Schülern zur selbstständigen Vorbereitung an der Schule genutzt werden. Die Prüfungstermine sind der Homepage zu entnehmen.

 

Hygienebestimmungen für den Präsenzunterricht

 

Wie auch in anderen Lebensbereichen sind in der Schule Regelungen für den sozialen Umgang miteinander vorgegeben:

 

  • Auf dem gesamten Schulgelände und in den Gebäuden muss der Mindestabstand von 1,50 m zu den Mitmenschen beachtet werden.
  • Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene und die Abstandsregeln müssen streng beachtet werden.  Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen dürfen den Unterricht nicht besuchen.
  • Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig gut gelüftet werden. Alle Griffbereiche wie Tische, Türklinken und Treppenhandläufe werden täglich mit einem tensidhaltigen Reini­gungsmittel gereinigt.
  • Es gelten die üblichen Pausenzeiten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Pausen auch im Klassenzimmer aufhalten. Dabei ist stets auf den Mindestabstand zu achten.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Die Schutzmaske muss privat besorgt und mitgebracht wer­den. Das Umbinden von Schals und Tüchern ist zulässig. Im Unterricht kann dieser Schutz abgenommen werden.
  • Alle Türen an den Ein-/Ausgängen, zu den Klassenzimmern oder sonstigen Räumlichkeiten dürfen immer nur einzeln passiert werden. Das Gebäude wird durch getrennte Ein- und Ausgänge betreten und verlassen, siehe angebrachte Beschilderungen. Die Treppen werden ebenso getrennt benutzt und sind nur entsprechend der Ausschilderung für Auf- oder Abgänge zu nutzen. In Gebäude A gilt eine andere Regelung, siehe Beschilderung dort!
  • An den Eingängen sind Desinfektionsspender aufgestellt, die stets beim Betreten (zu Unterrichtsbeginn, nach Pausen) genutzt werden sollen. Alternativ ist gründliches Hände­waschen an den Waschbecken in den Unterrichtsräumen oder den Sanitärräumen möglich. Vermeiden Sie dort Ansammlungen, und halten Sie auch hier die Abstandsregel ein.
  • Sanitär- und Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden. Es dürfen sich nur maximal zwei Personen darinaufhalten.  
  • Innerhalb der Klassenräume sind nach einer vorgegebenen Sitzordnung die Sitzplätze so einzunehmen, dass auch hier der Abstand gewährleistet ist. Damit dies möglich ist, müssen die meisten Klassen/Kurse geteilt werden.  Es erfolgt eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Raumzuordnung, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

 

Organisation des Präsenzunterrichts

 

Damit an Schultagen alle Schüler der Klassen anwesend sein können und bei Bedarf inhaltliche Fragen direkt mit dem anwesenden Lehrer geklärt werden können, werden allen ab dem 4. Mai anwesenden Klassen verbindlich Räume zugeteilt (vgl. Aufstellung im Anhang).  Je nach Klassen- und Raumgröße werden die Räume so zugeteilt, dass die Abstandsregel von mindes­tens 1,5 Meter eingehalten werden kann. Die jeweiligen Fachlehrkräfte sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in jedem Raum so versetzt sitzen, dass die geforderten Abstände eingehalten werden.  Die Raum- und Sitzordnung ist unbedingt einzuhalten, damit bei Bedarf Personenkontakte einfacher nachvollzogen werden können. Falls wegen fehlender Schüler­innen oder Schüler oder weil nur wenige Schülerinnen und Schüler bekanntermaßen in die Prüfung des Faches gehen, die Gesamtzahl der zu Unterrichtenden entsprechend klein ist, kann die gesamte Gruppe in einem Raum stattfinden. Das Verfahren gilt entsprechend für die aus mehreren Klassen zusammengesetzten Gruppen (z. B. in Religion, Ethik, Naturwissen­schaften, Sprachen usw.).

  

Organisation der Prüfungen

 

Der ursprünglich als beweglicher Ferientag festgelegte Freitag, 22.05.2020, ist zu einem der Hauptprüfungstage der Vollzeitschulen bestimmt worden. Die Abschlussklassen, die an diesem 22.05.2020 keine Prüfung haben, haben unterrichtsfrei. Alle Prüflinge haben – lt. Kultusministerium – die Möglichkeit, anstelle des Prüfungshaupttermins den Nachtermin zu wählen, dies kann aber nur einheitlich für alle Prüfungsfächer erfolgen und muss im Vorfeld von den Prüflingen schriftlich gegenüber der Abteilungs- oder Bereichsleitung erklärt werden.  Bei Berufsschülern ist allerdings ein Nachtermin im laufenden Schuljahr nicht mehr möglich und hätte deshalb die Verlängerung der Ausbildungszeit zur Folge. In den Vollzeitklassen ist den Prüflingen von der Wahl des Nachtermins ebenfalls abzuraten, da dies für die Prüflinge die unmittelbare Aufeinanderfolge von schriftlicher und mündlicher Prüfung bedeuten würde. Für Schülerinnen und Schüler, die den Prüfungsnachtermin wahrnehmen, kann zudem keine Verlängerung der Prüfungsvorbereitung im Präsenzunterricht erfolgen. Die Prüflinge in den Berufsschulkassen müssen zudem entscheiden und schriftlich erklären, ob sie an den Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde teilnehmen möchten. Dazu erhalten sie von den Klassenlehrern ein Formblatt. Genauere Modalitäten erfahren die Klassen von ihren Fachlehrerinnen und von ihren Fachlehrern.

  

Abschlussveranstaltungen und Zeugnisausgabe

 

Die Zeugnisausgabe und die Verabschiedung der Prüfungsklassen werden voraussichtlich nur in kleinem Rahmen intern möglich sein.

 

Weitere Regelungen

 

Wahrscheinlich werden in den nächsten Tagen und Wochen weitere organisatorische Vor­gaben zu machen sein. Aber nahezu alle Personengruppen sind froh, dass die strengen Maß­nahmen wieder langsam gelockert werden. Damit dies aber gut gelingen und auch weiterhin eine überproportionale Ansteckung vermieden werden kann, ist ein verantwortungs­bewusster Umgang mit den wiedergewonnenen Möglichkeiten durch uns alle dringend notwendig. Ich bitte deshalb nachdrücklich darum, die obigen Vorgaben einzuhalten und damit einen Beitrag zur baldigen Normalisierung zu leisten. Ganz besonders bitte ich alle Schülerinnen und Schüler, die aktuellen Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten.

 

Wir freuen uns, unsere Schülerinnen und Schüler wieder an der Helene-Weber-Schule begrüßen zu dürfen und wünschen allen ein gutes und gesundes Miteinander in dieser herausfordernden Zeit!

 

Herzliche Grüße

 

Elisabeth Croisier

Schulleiterin

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29. April 2020