Informationen zur einjährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Aufnahmebedingungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- ein Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer Einrichtung einer Altenhilfe.
- ein Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse, wenn ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde.
Ausbildungziel
Der erfolgreiche Abschluss führt zur Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ bzw. „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“.
Aufnahmeantrag
- Anmeldeformular (siehe hier)
- Lebenslauf in tabellarischer Form
- Nachweise für die Aufnahme (siehe Aufnahmenbedingungen oben)
Dauer
Die Ausbildung dauert ein Jahr in Teilzeit. Davon finden zwei Tage in der Schule, drei Tage in einer Einrichtung statt.
Kosten
- Für den Besuch der Altenpflegeschule besteht Schulgeldfreiheit.
- Lernmittelfreiheit wird soweit möglich und zulässig gewährt.
- Weitere Kosten können durch Messebesuche oder Ähnliches entstehen.
Anmeldetermin
Laufend für das kommende Schuljahr.
Informationstag jedes Schuljahr im Februar.
Stundentafel
| durchschnittl. Zahl Wochenstunden | |||
| 1 | Pflichtbereich | ||
| Religion | 1 | ||
| Deutsch | 1 | ||
| Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege | 10 | ||
| Unterstützung bei der Lebensgestaltung | 2 | ||
| Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen | 2 | ||
| Altenpflege als Beruf | 1 | ||
| 2 | Wahlpflichtbereich | 1 | |
| gesamt | 18 | ||
| 3 | Wahlbereich | 2 | |
| 4 | Praxis in der Altenpflege | ||
| Praktische Ausbildung | 850 |
Schule des
Landkreises