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Informationen zum kaufmännischen Berufskolleg I

Ausbildungsziel

Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg I soll die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundkenntnisse für Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung vermitteln und die Allgemeinbildung vertiefen.

Sie ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen,

  • die eine berufliche Grundbildung im kaufmännischen Bereich erwerben wollen und/oder
  • den Besuch des Kaufmännischen Berufskolleg II anstreben, um dort die Fachhochschulreife zu erlangen oder mit einer Zusatzprüfung den Abschluss “Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistenin” oder „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent“ zu erreichen.
  • Der Besuch des Berufskollegs I befreit von der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
  • in den Fächern Mathematik und Englisch findet individuelle Förderung statt.

Aufnahmebedingungen

  • Zeugnis der Fachschulreife oder
  • Abschlusszeugnis der Werk- oder Realschule oder
  • Versetzungszeugnis in Klasse 10 (11) eines Gymnasiums des achtjährigen (neunjährigen) Bildungsganges

Anmeldung

Anmeldung über das Bewerberverfahren online (BewO).

Kosten

  • Für den Besuch des kaufmännischen Berufskollegs I besteht Schulgeldfreiheit.
  • Lernmittelfreiheit wird, soweit möglich und zulässig, gewährt.
  • Fahrtkosten werden bis auf einen Eigenanteil gewährt.

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

Stundentafel

1Pflichtfächer
1.1Allgemeiner Bereich:
Religionslehre/Ethik1
Geschichte mit Gemeinschaftskunde2
Deutsch/Betriebliche Kommunikation3
Englisch3
Mathematik2
1.2Berufsfachlicher Bereich: 
Betriebswirtschaft7
Steuerung und Kontrolle3
Gesamtwirtschaft2
Informatik1
Textverarbeitung1
Projektkompetenz1) 
2Wahlpflichtbereich5
Übungsfirma 
Geschäftsprozesse 
Juniorfirma 
3Wahlbereich 
4Praktikum2)

1) Die Projektkompetenz ist integrativer Bestandteil des Unterrichts im berufsfachlichen Bereich. Dabei umfasst der Anteil der Projektkompetenz ca. 1/9.

2) Das Praktikum ist fakultativ.

Anmeldetermin

Bis jeweils zum 1. März jeden Jahres.

Rückantwort erhalten Sie laut Schulgesetz zwischen dem 20. und 25. März jeden Jahres.

Eine endgültige Zusage kann erst nach Abgabe des Abschluss-/Versetzungszeugnisses (siehe Aufnahmebedingungen) erfolgen.

Gehen mehr Anmeldungen ein als Schulplätze vorhanden sind, wird ein durch Erlass geregeltes Auswahlverfahren durchgeführt.