Informationen zum Berufskolleg II Gesundheit und Pflege
Ausbildungsziel
- Die Ausbildung am Berufskolleg Pflege und Gesundheit II vertieft die im Berufskolleg I erworbenen Grundkenntnisse sowohl im allgemeinbildenden als auch im fachtheoretischen und fachpraktischen Bereich.
- Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife und mit einer Zusatzprüfung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „Staatlich geprüfter Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen“.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege II ist das Abschlusszeugnis des Berufskolleg Pflege I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Kernfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie und Gesundheitslehre).
Abschlussprüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Biologie und Gesundheitslehre, Deutsch, Englisch und Mathematik. Die mündliche Prüfung findet in mindestens einem maßgebenden Fach statt.
Für den Abschluss „Staatlich geprüfte Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „Staatlich geprüfter Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen“ sind zusätzliche Prüfungen in den Fächern „Pflegeübungen und Dokumentation“ und „Wirtschaft und Recht II“ abzulegen.
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss das Berufskolleg verlassen.
Kosten
- Für den Besuch des Berufskollegs Gesundheit und Pflege II besteht Schulgeldfreiheit.
- Lernmittelfreiheit wird, soweit möglich und zulässig, gewährt.
- Fahrtkosten werden bis auf einen Eigenanteil gewährt.
Anmeldung
Anmeldung über das Bewerberverfahren online (BewO)
Rückantwort erhalten Sie laut Schulgesetz zwischen dem 20. und 25. März jeden Jahres.
Eine endgültige Zusage kann erst nach Abgabe des Abschlusszeugnisses des Berufskolleg I Gesundheit und Pflege (siehe Aufnahmebedingungen) erfolgen.
Gehen mehr Anmeldungen ein als Schulplätze vorhanden sind, wird ein durch Erlass geregeltes Auswahlverfahren nach Noten durchgeführt.
Stundentafel
Wochenstunden | ||
1 | Pflichtbereich | |
1.1 | Allgemeiner Bereich | |
Religionslehre | 1 | |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 1 | |
Deutsch | 3 | |
Englisch | 3 | |
Mathematik | 4 | |
1.2 | Berufsfachlicher Bereich | |
Wirtschaft und Recht I | 5 | |
Biologie mit Gesundheitslehre | 4 | |
Pflege | 2 | |
Ernährungslehre mit Diätetik | 2 | |
Projektarbeit | 2 | |
1.3 | Berufspraktischer Bereich | 5 |
Übungsfirma | ||
Pflegeübungen und -dokumentation | ||
Gesamtstunden | 30 | |
2 | Wahlbereich | |
2.1 | Zusatzprogramm zum Erwerb des schulischen Berufsabschlusses: | |
Wirtschaft und Recht II | 2 | |
2.2 | Weitere Wahlfächer | 4 |
z. B. Pädagogik und Psychologie, weitere Fremdsprache | ||
3 | Praktikum1) | 4 Wochen |
¹) Das Praktikum ist fakultativ. Betreuungsstunden fallen nicht an. |