Neue Aufnahmebedingungen für die 2-jährige Berufsfachschule

31. Januar 2012

zur Erlangung des mittleren Bildungsabschlusses

Die Aufnahmevoraussetzungen für Schüler und Schülerinnen mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule und des Berufseinstiegsjahres haben sich geändert.

Ab dem Schuljahr 2012/13 gibt es keine Einschränkungen für Schülerinnen und Schüler mit einem Abschlusszeugnis der Hauptschule und des Berufeinstiegsjahres.

Die neuen Aufnahmebedingungen im Wortlaut:

Ab dem Schuljahr 2012/2013 können an den zweijährigen zur Fachschulreife führende Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden mit

1. Hauptschulabschlussoder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder 

2. dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder, sofern eine Versetzung nicht erfolgen konnte,

3. dem nach Besuch der Klasse 9 erteilten Abgangszeugnis der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder dem nach Besuch der Klasse 8 erteilten Abgangszeugnis des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note “mangelhaft” erteilt sein darf, oder

4. dem Nachweis eines den Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstands.

Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, kann der Schulleiter außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufnehmen, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note “befriedigend” erzielt wurde.

Quelle: Infodienst Schulleitung, Nr. 193, Dez. 2011

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31. Januar 2012