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GFS-Themenvergabe und
GFS-Leistungsnachweis

Vorgehensweise für Schüler und Schülerinnen der J2 im SJ 2023/24:

Eine zusätzliche GFS im Kurs J2.2 kann nach Absprache mit dem Fachlehrer, der Fachlehrerin übernommen werden. Diese Entscheidung muss er bzw. sie spätestens in der ersten Woche des Kurses J2.2 individuell mit einem Fachlehrer, einer Fachlehrerin treffen.

Jeder Schüler, jede Schülerin erbringt im Kurs J2.1 die dritte verpflichtende GFS.

Danach lässt er bzw. sie das vollständig ausgefüllte GFS-Leistungsnachweisblatt frühestens zwei Schultage vor der Notenkonferenz des Kurses J2.1 dem Abteilungsleiter zukommen.

Der Nachweis über die drei verpflichtend zu leistende GFS ist eine Zulassungsbedingung für die Abiturprüfung. Werden diese nicht nachgewiesen, bedeutet das die Nichtzulassung zur Abiturprüfung.

  1. nach Veröffentlichung der GFS-Themen auf der Homepage ein GFS-Thema auswählen,
  2. GFS-Thema mit Fachlehrer/ Fachlehrerin besprechen und geben lassen,
  3. Kriterien zur Erstellung von GFS beachten, ACHTUNG: GFS-Erklärung beachten! (siehe unten),
  4. GFS durchführen.

Vorgehensweise für Schüler und Schülerinnen der J1 im SJ 2023/24:

Hinweise zu den verpflichtenden GFS:

  1. Jeder Schüler, jede Schülerin in den Jahrgangsstufen 1 und 2 muss in mindestens drei verschiedenen Fächern jeweils eine GFS nachweisen. Alle drei verpflichtenden GFS müssen bis spätestens zum Ende des dritten Kurshalbjahres (J2.1) erbracht sein. Zu diesem Zweck wählt jeder Schüler, jede Schülerin zu Beginn des Kurses J1.1 (Ende erste Schulwoche im Oktober) drei GFS-Themen anhand der veröffentlichten GFS-Themenliste aus (siehe MS Teams), klärt diese mit den zuständigen Fachlehrern/lehrinnen und trägt die Art, das Thema, das Fach und den Fachlehrer, die Fachlehrerin in diesen GFS-Leistungsnachweis ein. Diesen ausgefüllten GFS-Leistungsnachweis, ohne Datum und Unterschrift gibt jeder Schüler und jede Schülerin bis spätestens Ende der zweiten Schulwoche im Oktober im Kurs J1.1 beim Abteilungsleiter ab. Sollte das nicht passieren, werden demjenigen bzw. derjenigen drei GFS-Themen zugewiesen.
  2. Alle drei erbrachten GFS-Leistungen werden in diesem Leistungsnachweisblatt eingetragen. Der Fachlehrer, die Fachlehrerin bestätigt jeweils mit Datum und Unterschrift.
  3. Eine GFS kann eine schriftliche Hausarbeit, ein Referat, ein Experiment, eine mündliche Prüfung oder etwas Sonstiges sein. Die Note für die GFS wird vom jeweiligen Fachlehrer, von der jeweiligen Fachlehrerin wie eine Klassenarbeit gewichtet. Die GFS kommt als zusätzliche Klassenarbeit dazu, sie kann keine Klassenarbeit ersetzen. Der Fachlehrer, die Fachlehrerin bestimmt den genauen Zeitpunkt, an dem die GFS abzugeben bzw. gehalten bzw. durchgeführt werden muss. Erfolgt dies nicht, wird die GFS-Leistungen wie bei einer unentschuldigten Klassenarbeit mit null Punkten bewertet und geht entsprechend in die Kursnote mit ein.
  4. Jeder Schüler, jede Schülerin lässt dieses vollständig ausgefüllte GFS-Leistungsnach-weisblatt frühestens zwei Schultage vor der Notenkonferenz des Kurses J2.1 dem Abteilungsleiter zukommen.
  5. Der Nachweis über die drei verpflichtend zu leistende GFS ist eine Zulassungsbedingung für die Abiturprüfung. Werden diese nicht nachgewiesen, bedeutet das die Nichtzulassung zur Abiturprüfung.
  6. Jeder Schüler, jede Schülerin hat das Recht, in einem weiteren Fach eine GFS abzuhalten. Diese Entscheidung muss er bzw. sie spätestens in der ersten Woche des Kurses J2.2 individuell mit einem Fachlehrer, einer Fachlehrerin treffen.

Vorgehensweise für Schüler und Schülerinnen der E im SJ 2023/24:

Schüler und Schülerinnen der Eingangsklasse wählen zu Beginn des Februars 2024 das GFS-Thema. Abgegeben bzw. vorgetragen wird die GFS im zweiten Halbjahr. Die Note der GFS fließt als Klassenarbeitsnote in das entsprechende Unterrichtsfach. Dazu ist zwingend und unablässlich der LEISTUNGSNACHWEIS (siehe unten)  frühestens zwei Tage vor der Zeugniskonferenz abzugeben!!!

  1. nach Veröffentlichung der GFS-Themen auf der Homepage ein GFS-Thema auswählen,
  2. GFS-Thema mit Fachlehrer/ Fachlehrerin besprechen und geben lassen,
  3. Kriterien zur Erstellung von GFS beachten, ACHTUNG: GFS-Erklärung beachten und mit der GFS abgeben! (siehe unten),
  4. GFS durchführen,
  5. Formular des Leistungsnachweises nach Durchführung der GFS ausfüllen und vom Fachlehrer bzw. von der Fachlehrerin unterschreiben lassen.

Die GFS-Themen können

  • für die Eingangsklasse 1 und 2 hier eingesehen werden.

(Die Themen sind ab der ersten Woche im zweiten Schulhalbjahr einsehbar.)

GFS-Arten für Eingangsklasse und Jahrgangsstufen:

1 = schriftliche Hausarbeit
2 = Referate
3 = Projekt
4 = mündliche Prüfung
5 = Sonstiges

Die Kriterien zur Erstellung finden sich

  • für die Eingangsklassen hier und hier
  • für die Jahrgangsstufen hier und hier.

Eine Checkliste zur Überprüfung der Einhaltung der Kriterien für Hausarbeiten findet sich hier.

Die GFS-Erklärung ist unabdingbarer Bestandteil jeder erstellten bzw. gehaltenen GFS. Eine GFS, die diese Erklärung nicht beinhaltet, wird nicht angenommen!

Zur Erklärung geht es hier!

 

Hilfestellungen zum Erstellen einer GFS mit einem Textverarbeitungsprogramm

Zum Inhaltsverzeichnis für beide Videos geht es hier.

Word für GFS und mehr, Teil 1 hier

Word für GFS und mehr, Teil 2 hier

 

Nachdem die GFS gehalten wurde, wird mit dem folgenden Formular der Leistungsnachweis erbracht.

Die Schüler und Schülerinnen der E im SJ 2023/24 füllen das entsprechende Formular aus, drucken es aus, legen es dem Fachlehrer vor, lassen es unterschreiben und legen es dem Abteilungsleiter vor.

Die Schüler und Schülerinnen der J1 im SJ 2023/24 führen das entsprechende Formular selbstständig und legen es erst zum angegebenen Zeitpunkt (siehe Leistungsnachweisformular) vor.

GFS-Leistungsnachweis für die Jahrgangsstufe 1 im Schuljahr 2023/24

Eine Anleitung und Unterstützung zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten bzw. Dokumentationen per Videos finden sich hier!