Selbsttestung von Klassen im Wechselunterricht

23. April 2021

 

 

Stand: 14. April 2021



Information zur Umsetzung der Teststrategie an den Schulen

in Baden-Württemberg

 

   Links zu

–  Elternbrief 2021-04-15

–  Einwilligungserklärung

–  Information zur Corona-Selbststestung

–  Information zur Umsetzung der Teststrategie

Das Land Baden-Württemberg ermöglicht ab dem 12. April 2021 im Rahmen seiner Teststrategie zur Eindämmung der Pandemie zwei anlasslose Schnelltests wöchentlich nicht nur für Beschäftigte an Schulen, sondern auch für Schülerinnen und Schüler. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel in der Schule durchgeführt werden.

 

Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen – als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal.

 

Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, soll eine inzidenzunabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen als auch für das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal.

 

Die Durchführung der Testung in der Schule kann nur erfolgen, sofern Sie als Personensorgeberechtigte hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern aufgrund deren eigener Erklärung.

 

Das Kultusministerium stellt auf der Homepage unter www.km-bw.de/corona einen Vordruck für die Erklärung zur Verfügung. Die Schule unterstützt die Personensorgeberechtigten/Schülerinnen und Schüler, die selbst keine Möglichkeit haben, den Vordruck auszudrucken.

 

Die Schülerinnen und Schüler, die an der Testung teilnehmen, bringen die ausgefüllte Einwilligungserklärung zu Schulbeginn mit.


Zur Testdurchführung darf das Schulgelände betreten werden. Insoweit gilt eine Ausnahme vom Betretungsverbot.

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23. April 2021